Menschliches Leben ist sehr komplex. Es gibt vielfältige Arten, dieses Leben zu gestalten und auszufüllen.

Keine Lebensweise ist grundsätzlich allen anderen überlegen oder die einzig richtige.
Psychisch zu erkranken ist eine menschliche Möglichkeit, die alle Menschen potentiell haben.
Es ist daher weder die Folge schuldhaften Versagens, noch ein Zeichen von Auserwähltheit.

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Achtung und Toleranz

Nicht psychisch zu erkranken ist infolgedessen weder ein Verdienst noch eine unverdiente Gnade.
Diese Bewusstheit sollte den Umgang zwischen seelisch erkrankten und nicht erkrankten Menschen prägen: durch wechselseitige Achtung und Toleranz, ebenso wie durch Achtsamkeit im Umgang mit der jeweils anderen Lebensweise und Weltsicht.
Dies bedeutet jedoch keine Verpflichtung, auch die Lebensweisen zu unterstützen, die destruktiv, verletzend, intolerant und/oder fordernd, vereinnahmend und asozial sind.
Die Achtung vor der eigenen Weltsicht verpflichtet in diesem Fall dazu, notwendige Schutzgrenzen zu ziehen und mit geeigneten Mitteln zu verteidigen.

 

Innerseelisches Gleichgewicht

Eine psychische Krankheit bedeutet entweder den Verlust eines innerseelischen Gleichgewichts oder den Versuch, ein solches Gleichgewicht herzustellen oder zu erhalten. In beiden Fällen wird dies an äußerlichen Symptomen sichtbar.
Aufgabe einer professionellen sozialen Arbeit ist nicht primär, diese Symptome zu beseitigen, sondern Hilfestellung zu geben, ein relatives Gleichgewicht (wieder) zu finden.
Hierbei sind die individuellen Ressourcen des/der Betroffenen (und der Helfenden) von entscheidender Bedeutung.

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Selbstbestimmung

Seelisch Erkrankte haben das Recht, ihre (Lebens-) Ziele selbst zu wählen. Dies schließt auch das Recht ein, einen bestehenden (Krankheits-) Zustand nicht zu verändern.
Die Verantwortung der professionellen Arbeit betrifft lediglich den gemeinsamen Arbeitsweg, nicht das Ergebnis der Bemühungen. Insofern entscheiden die professionellen Helfer nicht, was für Betroffene gut oder schlecht ist.
Sie drücken lediglich ihre Einschätzung der Situation aus und entscheiden, ob sie das jeweilige Bemühen der Klienten mittragen oder nicht.

Menschliche Entwicklungen brauchen Zeit. Jeder Mensch hat das Recht, die Geschwindigkeit der eigenen Entwicklung selbst zu bestimmen, abhängig von seiner individuellen Befindlichkeit und den zur Verfügung stehenden sozialen Rahmenbedingungen.

 

Wunschvorstellungen und Träume

Wunschvorstellungen und Träume gehören zur Lebenswelt jedes Menschen und verdienen Aufmerksamkeit, auch dann, wenn sie offensichtlich nicht in die Realität umsetzbar sind.
Sie sind ein Teil der inneren Wirklichkeit jedes Menschen. Das Wissen hierüber ist ein wichtiger Teil zur Wahrnehmung des gesamten Menschen.

Ein Mensch ist mehr als die Summe seiner Teilaspekte, insbesondere mehr als die Summe seiner Symptome.
Aber auch die Symptome gehören zu ihm. Insbesondere die Inhalte der (sichtbaren) Symptome helfen, den jeweiligen Menschen zu verstehen.
Gleichzeitig muss der Blick offen bleiben für die Dinge, Einstellungen, Persönlichkeitsanteile, die unabhängig von diesen Krankheitssymptomen vorhanden sind und den Zugang zum sozialen Alltag offen halten.

 

Grundbedürfnisse

Die Grundbedürfnisse jedes Menschen sind unabhängig von der Erkrankung vorhanden: der Wunsch als ganzer Mensch mit allen Möglichkeiten und Schwächen angenommen und akzeptiert zu werden, der Wunsch nach Zugehörigkeit und Heimat, der Wunsch, gebraucht zu werden und zu geben, der Wunsch geschützt zu werden und Aufmerksamkeit zu erfahren.

 

Inklusion, ein schönes Wort. Und es wird auch allenthalben diskutiert. Es gibt runde Tische und Arbeitsgruppen, vollmundige Absichtserklärungen und vielfältige umfassende Konzepte.

Aber: ist dies schon inklusives Denken? Immer, wenn wir darüber nachdenken, wie wir Inklusion für behinderte Menschen erreichen können, haben wir eigentlich den inklusiven Gedanken schon verlassen.

Wir grenzen uns ab. Und legen damit schon wieder Rollen fest.

Und seien wir ehrlich: Nicht die Philosophie macht die Inklusion, sondern das tägliche Handeln und Denken. Schon die Definition" der*die Behinderte" grenzt aus.
Denn nicht der Mensch ist behindert, vielmehr wird er auf Grund seiner verfügbaren Ressourcen im gesellschaftlichen Kontext daran gehindert, seine Möglichkeiten umzusetzen und alle gesellschaftlichen Bereiche für sich nutzbar zu machen.
Zugegeben, echte Inklusion ist ein Ideal, das wir vielleicht nie erreichen, weil die menschliche Natur sich das Ab- und Ausgrenzen zu Eigen gemacht hat und eher die Unterschiede betont als mögliche Gemeinsamkeiten.
Aber das heißt nicht, dass wir nicht versuchen können, uns dem Ideal anzunähern, auch wenn wir noch weit davon entfernt sind, dieses Ideal zu erreichen.

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Gesetze und Regelungen

Nehmen wir nur einmal Gesetze, Verordnungen oder sonstige behördliche  Regelungen. In der Vergangenheit haben wir ja schon einschlägige Erfahrungen gemacht, wie schwer es ist, Verwaltungshandeln mit gesetzlichen Grundlagen (z.B. der Gleichberechtigung von Mann und Frau) in Einklang zu bringen. (Wer erinnert sich nicht an die Formulare zur Steuererklärung mit den beiden Rubriken: Steuerpflichtiger und Ehefrau…)

Auch die Gesetze und Regelungen im Bereich der Eingliederungshilfe haben Stolperfallen.
Manche dieser Regelungen stammen aus einer Zeit, in der Behörden ausschließlich dem Gedanken des hoheitlichen (und ordnungspolizeilichen) Handelns Raum gaben.
Es ist interessant, diese vielen großen und kleinen Regelungen einmal dahingehend zu durchforsten, wo und in welcher Weise verwaltungsmäßig Dinge vorgegeben werden, die eigentlich zur Entscheidungskompetenz des Einzelnen gehören und trotzdem eingeschränkt werden.

Am deutlichsten wird dies bei der Handhabung des persönlichen Budgets, für das einige Behörden Vorgaben machen, die im Gesetz nicht vorgesehen sind, aber auch beispielsweise an Regelungen ambulanter Unterstützungshilfen, wenn von Amts wegen vorgegeben wird, wie die Antragstellenden wohnen sollen/dürfen.

Es wäre doch lehrreich, sich diese Texte einmal gezielt anzusehen und dort zu verändern, wo sie dem Gedanken der Inklusion nicht entsprechen. Und es wäre für uns professionell Tätige interessant, im beruflichen (und privaten) Alltag einmal genauer hinzusehen, wo wir ganz persönlich gegen den Gedanken der Inklusion handeln, sei es durch negative oder scheinbar positive Reaktionen, wenn wir z.B. ausschließlich auf Grund einer evtl. Besonderheit der Person nicht von jedem Gegenüber eine angemessene Verantwortung einfordern, sondern sein Handeln mit Hinweis auf eine "Behinderung" nicht ernst nehmen, (selbstverständlich unter Berücksichtigung vorübergehender krisenmäßiger Ausnahmesituationen...).

Fangen wir einfach einmal an, Situationen ehrlich zu hinterfragen, in denen wir unterschiedliche Bewertungen hinsichtlich der jeweils handelnden Person anwenden.
Vielleicht kommen wir dem Gedanken der Inklusion dann etwas näher.

Und es ist vermutlich lehrreicher als viele "runde Tische" zu diesem Thema.