Seit 1985 bieten wir begleitende ambulante Hilfen im Alltag an. Das Hilfsangebot ist gedacht für Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder Problemen und ist eine Unterstützung im Alltag und in Zeiten krankheitsbedingter und sonstiger persönlicher Krisen z.B.

  • im Kontakt mit Ämtern und Behörden
  • bei der Tagesstrukturierung
  • bei der Bewältigung von Konflikten
  • bei der Organisation zur Bewältigung des Haushaltes
  • bei der Bewältigung der Erkrankung und der damit verbundenen Einschränkungen
  • bei der beruflichen Orientierung
  • bei der Entwicklung der eigenen Stärken und Begabungen

abw ambulante hilfen 01in Form persönlicher Beratung und Begleitung selbständig wohnender Menschen oder Bewohnern der Wohngemeinschaften, die der Arbeitskreis organisiert

Unsere Hilfe ist „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Wir geben so viel Hilfe wie nötig, aber so wenig wie möglich.
Die Hilfe ist Unterstützung, ersetzt aber nicht die eigenen Anstrengungen.

Die Hilfe erfolgt im Rahmen persönlicher Begleitung (individuelle Bezugsperson) und umfasst i.d.R. zwischen 2 und 4 Std./Woche direkter Unterstützung.

Bei Bedarf unterstützen wir die Organisation weitergehender Hilfen durch geeignete Anbieter (z.B. Haushaltshilfen, pflegerische Hilfen usw.).

Wenn Sie sich informieren wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle in Saarbrücken in der Försterstraße 27.
Vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Dann können Sie sicher sein, dass wir Zeit haben, Ihre Fragen zu beantworten.

 

 

 

Kontakt und Information:
Irmgard Jochum | Telefon: 0681- 39 93 60

Terminvereinbarung für individuelle Infogespräche mit
Diana Zellner  | Telefon 0681 - 93 81 59 98

 

Im Team der ambulanten Hilfen steht Diana Zellner als Koordinatorin zur Verfügung. Sie ist Ansprechpartnerin für Bewerber*innen, die sich für die Einzelfallhilfen oder die betreuten Wohngruppen interessieren. Frau Zellner führt in der Regel die Erstgespräche durch.

Alle Beschäftigte in diesem Arbeitsbereich sind fachlich qualifiziert und verfügen über mehrjährige (z.T. langjährige) berufliche Erfahrungen im Bereich der Sozialpsychiatrie und angrenzender Bereiche (Behindertenhilfe, Krankenpflege, Psychiatrie, Psychosomatik, Pflege, ambulante Ergotherapie, Schulpsychologischer Dienst, rechtliche Betreuung).

Das Team ist multiprofessionell zusammengesetzt. Als persönliche Betreuungspersonen arbeiten Fachkräfte mit abgeschlossenem Psychologie- und/oder Sozialarbeitsstudium oder mit der Fachausbildung Heilerziehungspflege. Einige Mitarbeiter*innen sind seit mehr als 15, z.T. mehr als 20 Jahren in diesem Bereich tätig.

In den Wohngruppen arbeiten immer mindestens zwei Fachkräfte, die sich wechselseitig vertreten. Die Vertretung im Bereich der Einzelfallhilfen wird, soweit dies möglich ist, weitgehend von festen Vertretungspersonen gewährleistet. Da die Hilfe im Rahmen eines Bezugspersonensystems durchgeführt wird, bemühen wir uns, für neue Klient*innen aus dem Mitarbeiterstamm die Fachkraft auszuwählen, die am besten für die jeweilige Person geeignet ist (im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten).

Kontakt und Information:
Diana Zellner | Telefon: 0681-93 81 59 98 (auch Anrufbeantworter)

 

Die einzelfallbezogene persönliche Hilfe unter dem Arbeitstitel "Hilfe zum selbstbestimmten Leben und Wohnen" (früher "Sozialbeistandschaft") ist eine persönliche Hilfe im Rahmen eines Bezugspersonensystems.

Sie wendet sich an Menschen, die eine relative Selbständigkeit erlangt haben und in der Lage sind, mit Unterstützung im Alltag zurechtzukommen. Unterstützung heißt, dass ein*e Mitarbeiter*in in der Woche durchschnittlich drei Stunden Zeit hat (bei größerem Hilfebedarf sechs Stunden). Der*die Helfer*in trifft sich mit dem*der Klient*in und vereinbart die Themenbereiche, in denen er*sie unterstützende Hilfen anbietet.

Die Mitarbeiter*innen übernehmen dabei keine Aufgaben, sondern suchen zusammen mit den Klient*innen Mittel und Wege, wie diese ihre Angelegenheiten selber bewältigen können. Pflegerische Hilfen werden nicht angeboten, können aber vermittelt werden, ebenso Haushaltshilfen oder speziellere Hilfsangebote (Suchtberatung, Therapie u.ä.)

Die Hilfe ist in der Regel nicht ausreichend bei Menschen, die einen besonderen Bedarf an stützenden und unterstützenden Strukturen haben (z.B. wegen häufiger und schnell einsetzender Krisen, die sofortigen Handlungsbedarf und/oder ständige Ansprechbarkeit von Mitarbeitern erfordern) oder die im Alltag  nicht alleine zurechtkommen, weil sie sich z.B. nicht selber versorgen können.

Für Interessent*innen, die über die einzelfallbezogene Hilfe hinaus einen Bedarf an sozialen Lernmöglichkeiten haben, kann die Hilfe in betreuten Wohngruppen angeboten werden.

Kontakt und Information:
Diana Zellner  | Telefon: 0681-93 81 59 98 (auch Anrufbeantworter)

 

In Ergänzung zu den Inhalten der einzelfallbezogenen Hilfen bieten die betreuten Wohngruppen zusätzlich ein soziales Lernfeld für Menschen, die sich mit den individuellen Hilfen nicht ausreichend angesprochen fühlen und eine gemeinschaftliche Lebens- und Wohnform anstreben.

Der Arbeitskreis bietet verschiedene Formen der Unterstützung zum gemeinschaftlichen Leben an:

  • entweder als Unterstützung bei der Suche nach einem vorhandenen Wohngruppenplatz auf dem freien Wohnungsmarkt
  • als Unterstützung zum Aufbau einer Wohngruppe interessierter Bewerber*innen
  • oder als Zwischenmieter, der interessierten Bewerber*innen Wohnraum zur Verfügung stellt.

Bei der letztgenannten Hilfsform hat der Arbeitskreis als Ergänzung zur vereinbarten Einzelfallhilfe zusätzlich Wohnraum angemietet, den er zum Selbstkostenpreis (zzgl. geringer Mietsicherung) zur Verfügung stellt.

Der Mietpreis für die Einzelnutzer*innen liegt im Bereich der Vorgaben der Kostenträger (Jobcenter) bzw. den Grenzen der Mietbeihilfeberechtigung.

Die Wohnungen liegen im Stadtgebiet Saarbrücken, entweder im Innenstadtbereich oder mit guter Verkehrsanbindung zur Innenstadt und werden von zwei bis fünf Bewohner*innen genutzt. Jede*r Bewohner*in verfügt über ein eigenes (abschließbares) Zimmer und nutzt mit anderen zusammen die gemeinschaftlichen Räume. Herd, Waschmaschine und Kühlschrank werden zur Verfügung gestellt (für Reparaturen sind die Nutzer zuständig). Die Gemeinschaftsräume sind zweckmäßig eingerichtet. Die eigenen Zimmer gestalten die Klient*innen selbst.

Die Bewohner*innen regeln auch ihr alltägliches Leben selbst. Unterstützung erhalten sie bei allen Fragen des gemeinschaftlichen Lebens. Eine Beteiligung aller Nutzer*innen an der Haushaltsführung wird als selbstverständlich vorausgesetzt.

Da es sich um ein gemeinschaftliches Wohnen handelt, verpflichten sich die Nutzer*innen, diese Belange in Entscheidungen zu berücksichtigen und insbesondere in Krisenzeiten zur Entscheidungsfindung mit heranzuziehen.

Im Laufe der bisherigen Arbeit haben sich bei dieser Form der Hilfe Regeln entwickelt, die eine zielgerichtete Hilfe ermöglichen, den Schutz der Bewohner*innen garantieren und das soziale Lernen erleichtern.

Bewerber*innen, die diese Form der Unterstützung erhalten, verpflichten sich im Vorfeld, diese Regeln zu beachten als Grundlage für ein konstruktives Zusammenleben.

Hier geht es zu den Regeln…

Kontakt und Information:
Diana Zellner   Telefon: 0681-93 81 59 98
Irmgard Jochum  Telefon: 0681-39 93 60

 

Verbot aller im BTM-Gesetz benannten illegalen Drogen

(Gebrauch, Aufbewahrung, Weitergabe). Dieses Verbot gilt für die Personen der WG und für deren Besucher*innen. Der AK behält sich vor, Anzeige zu erstatten. Ziel dieser Regel: Personen aus der Drogenszene fernzuhalten und die Bewohner*innen vor ihnen zu schützen.

Einhalten aller vereinbarten Termine

Im Ausnahmefall gilt die rechtzeitige Umverlegung des Termins in Absprache mit den Mitarbeiter*innen. Diese Verbindlichkeit gilt auch für die Mitarbeiter*innen.
Zu den Terminen in einer WG gehören neben einem Einzeltermin auch ein Gruppengespräch/Woche und im Bedarfsfall ein gemeinsamer Reinigungstermin/Woche. Ziel dieser Regel ist, die Hilfe möglich zu machen, da sie nur stattfinden kann, wenn sich die Vertragspartner treffen.

Regelmäßiger Besuch eines Facharztes der eigenen Wahl

Der Begriff "Regelmäßigkeit" ist dabei nicht genau gefasst und sicherlich abhängig von der Krisenanfälligkeit und momentanen Befindlichkeit des*der Betroffenen. Ziel dieser Regelung ist es, in einer Krisenzeit eine schnelle fach(ärzt-)liche Hilfe zu bekommen, die einerseits auf der Kenntnis der individuellen Krankheitssituation beruht und andererseits auf dem gewachsenen Vertrauensverhältnis zu einem*einer Mediziner*in, mit dem man regelmäßig zusammentrifft.

Wohnung nicht Dritten zur Verfügung stellen

Ein*e Bewohner*in darf die Wohnung nicht Dritten zur Verfügung stellen, d.h. er*sie darf niemanden (mit-)wohnen lassen. Besuch ist selbstverständlich erlaubt, auch über Nacht und für eine überschaubare Zeit. Mitwohnen wird aber vermutlich ein*e Partner*in, der*die sich bis auf wenige Stunden ständig in der Wohnung aufhält oder keine eigene Wohnung (mehr) hat.
Im begründeten Ausnahmefall ist eine abweichende Regelung unter bestimmten Voraussetzungen möglich, (z.B. wenn ein*e Bewohner*in eine Partnerschaft eingeht). Ziel dieser Regelung ist einerseits die Einhaltung der mietrechtlich relevanten Vereinbarungen (z. B. Anzahl der Bewohner für Mietnebenkosten) und andererseits, dass das Gemeinschaftsleben in einem verbindlichen Rahmen (vertragliche Bindungen) stattfinden muss.