In Ergänzung zu den Inhalten der einzelfallbezogenen Hilfen bieten die betreuten Wohngruppen zusätzlich ein soziales Lernfeld für Menschen, die sich mit den individuellen Hilfen nicht ausreichend angesprochen fühlen und eine gemeinschaftliche Lebens- und Wohnform anstreben.

Der Arbeitskreis bietet verschiedene Formen der Unterstützung zum gemeinschaftlichen Leben an:

  • entweder als Unterstützung bei der Suche nach einem vorhandenen Wohngruppenplatz auf dem freien Wohnungsmarkt
  • als Unterstützung zum Aufbau einer Wohngruppe interessierter Bewerber*innen
  • oder als Zwischenmieter, der interessierten Bewerber*innen Wohnraum zur Verfügung stellt.

Bei der letztgenannten Hilfsform hat der Arbeitskreis als Ergänzung zur vereinbarten Einzelfallhilfe zusätzlich Wohnraum angemietet, den er zum Selbstkostenpreis (zzgl. geringer Mietsicherung) zur Verfügung stellt.

Der Mietpreis für die Einzelnutzer*innen liegt im Bereich der Vorgaben der Kostenträger (Jobcenter) bzw. den Grenzen der Mietbeihilfeberechtigung.

Die Wohnungen liegen im Stadtgebiet Saarbrücken, entweder im Innenstadtbereich oder mit guter Verkehrsanbindung zur Innenstadt und werden von zwei bis fünf Bewohner*innen genutzt. Jede*r Bewohner*in verfügt über ein eigenes (abschließbares) Zimmer und nutzt mit anderen zusammen die gemeinschaftlichen Räume. Herd, Waschmaschine und Kühlschrank werden zur Verfügung gestellt (für Reparaturen sind die Nutzer zuständig). Die Gemeinschaftsräume sind zweckmäßig eingerichtet. Die eigenen Zimmer gestalten die Klient*innen selbst.

Die Bewohner*innen regeln auch ihr alltägliches Leben selbst. Unterstützung erhalten sie bei allen Fragen des gemeinschaftlichen Lebens. Eine Beteiligung aller Nutzer*innen an der Haushaltsführung wird als selbstverständlich vorausgesetzt.

Da es sich um ein gemeinschaftliches Wohnen handelt, verpflichten sich die Nutzer*innen, diese Belange in Entscheidungen zu berücksichtigen und insbesondere in Krisenzeiten zur Entscheidungsfindung mit heranzuziehen.

Im Laufe der bisherigen Arbeit haben sich bei dieser Form der Hilfe Regeln entwickelt, die eine zielgerichtete Hilfe ermöglichen, den Schutz der Bewohner*innen garantieren und das soziale Lernen erleichtern.

Bewerber*innen, die diese Form der Unterstützung erhalten, verpflichten sich im Vorfeld, diese Regeln zu beachten als Grundlage für ein konstruktives Zusammenleben.

Hier geht es zu den Regeln…

Kontakt und Information:
Diana Zellner   Telefon: 0681-93 81 59 98
Irmgard Jochum  Telefon: 0681-39 93 60