Verbot aller im BTM-Gesetz benannten illegalen Drogen

(Gebrauch, Aufbewahrung, Weitergabe). Dieses Verbot gilt für die Personen der WG und für deren Besucher*innen. Der AK behält sich vor, Anzeige zu erstatten. Ziel dieser Regel: Personen aus der Drogenszene fernzuhalten und die Bewohner*innen vor ihnen zu schützen.

Einhalten aller vereinbarten Termine

Im Ausnahmefall gilt die rechtzeitige Umverlegung des Termins in Absprache mit den Mitarbeiter*innen. Diese Verbindlichkeit gilt auch für die Mitarbeiter*innen.
Zu den Terminen in einer WG gehören neben einem Einzeltermin auch ein Gruppengespräch/Woche und im Bedarfsfall ein gemeinsamer Reinigungstermin/Woche. Ziel dieser Regel ist, die Hilfe möglich zu machen, da sie nur stattfinden kann, wenn sich die Vertragspartner treffen.

Regelmäßiger Besuch eines Facharztes der eigenen Wahl

Der Begriff "Regelmäßigkeit" ist dabei nicht genau gefasst und sicherlich abhängig von der Krisenanfälligkeit und momentanen Befindlichkeit des*der Betroffenen. Ziel dieser Regelung ist es, in einer Krisenzeit eine schnelle fach(ärzt-)liche Hilfe zu bekommen, die einerseits auf der Kenntnis der individuellen Krankheitssituation beruht und andererseits auf dem gewachsenen Vertrauensverhältnis zu einem*einer Mediziner*in, mit dem man regelmäßig zusammentrifft.

Wohnung nicht Dritten zur Verfügung stellen

Ein*e Bewohner*in darf die Wohnung nicht Dritten zur Verfügung stellen, d.h. er*sie darf niemanden (mit-)wohnen lassen. Besuch ist selbstverständlich erlaubt, auch über Nacht und für eine überschaubare Zeit. Mitwohnen wird aber vermutlich ein*e Partner*in, der*die sich bis auf wenige Stunden ständig in der Wohnung aufhält oder keine eigene Wohnung (mehr) hat.
Im begründeten Ausnahmefall ist eine abweichende Regelung unter bestimmten Voraussetzungen möglich, (z.B. wenn ein*e Bewohner*in eine Partnerschaft eingeht). Ziel dieser Regelung ist einerseits die Einhaltung der mietrechtlich relevanten Vereinbarungen (z. B. Anzahl der Bewohner für Mietnebenkosten) und andererseits, dass das Gemeinschaftsleben in einem verbindlichen Rahmen (vertragliche Bindungen) stattfinden muss.